| |
13.09.2026, Terminal 1, Frankfurter Flughafen
13. September 2026:
3. Internationaler Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen
Helmut Hahn
Rede zum 3. internationalen Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen.
Menschen dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht zu Opfern gemacht werden. Jeder Mensch hat Wert und Würde, die zu beachten ist. Das ist der
Sinngehalt des Artikels 1 unseres Grundgesetzes.
Wer jeden Tag, bis in den späten Abend hinein ständig Fluglärm ausgesetzt ist, wird dadurch gedemütigt, weil er / sie etwas Unzumutbares dulden
muss. Nach 22 Uhr durch Fluglärm am Einschlafen gehindert und vor 6 Uhr dadurch aufgeweckt zu werden, hat etwas Gewaltsames.
Nachts zu schlafen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, das sich im bürgerlichen Gesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz durch die
Bestimmung der gesetzlichen Nachtruhe ausdrückt.
Weil schon immer nachts geflogen wurde, wollten das 4 von den 5 Mediatoren nicht gelten lassen. Sie hatten keine Befugnis, nur das Gewohnheitsrecht, an
dem sie festhalten wollten. Immerhin hat es Kurt Oeser damals gegen erheblichen Widerstand geschafft, bestenfalls 6 Stunden Schlaf zu ermöglichen. Andererseits haben die Mediatoren es geschafft, ihm 2 Stunden der gesetzlichen Nachtruhe abzunötigen.
Selbst die 6 Stunden sind ständig in Gefahr, aus dubiosen Gründen teilweise geopfert zu werden. Es gab reihenweise Sondergenehmigungen für Starts im
Winter nach 23 Uhr, auch wenn es die nur nach strenger Einzelfallprüfung hätte geben dürfen und die Gründe dafür nicht gegeben waren. Auch heute noch sind Zugeständnisse häufig.
Warum sind Professor Münzels Forschungsergebnisse, wonach bereits nach wenigen Tagen nächtlicher Fluglärmbelastung Herz- Kreislaufschäden nachweisbar sind, immer noch nicht in der Gesetzgebung und im Index
berücksichtigt? Nicht die Luftfahrt muss sich dafür verantworten, dass sie hier Menschen schädigt und kaputt macht, sondern wir dafür, dass wir hier
leben und schlafen wollen.
Per Gesetz sind Menschen zur Belastung für die Luftfahrt gemacht worden, anstatt umgekehrt. Unsere Gesundheit, unser Eigentum und unsere soziale
Existenz werden großzügig den Gewinninteressen von Fraport, Lufthansa und Co geopfert.
Verursacherschutz statt Opferschutz.
Alle Argumente, die gegen eine Nachtflugbeschränkung, oder ein Verbot von Starts und Landungen in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sprechen und aufgeführt werden sind konstruiert. Sie entsprechen einer angeblichen
Notwendigkeit, die rein wirtschaftlich- politisch begründet ist. Ein Bedarf lässt sich leichter begründen, als ein Verbot. Die politische Priorität wirtschaftlicher Interessen liegt auf der Hand. Politik darf und muss sich wirtschaftliche Ziele setzen und sie verfolgen, jedoch dabei die legitimen Rechte der
Bürger beachten.
Nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr vor. Es hat meines Wissens nach dazu nie ein
parlamentarisches Verfahren zur Gesetzesänderung gegeben.
Die reale Unterwerfung und Erniedrigung des Menschen als total verfügbares Wirtschaftssubjekt, stellt zunehmend den Grundgedanken des Humanismus als wichtigsten Teil des Menschseins und unsere staatliche Verfassung in Frage. Begriffe wie Menschenwürde, Freiheit und Gesundheit werden
durch ausschließlich rational denkende arrogant hochmütige Politiker, Juristen und Wirtschaftslenker wegdefiniert.
Das wird man ja wohl noch fragen dürfen: Welche verbalen juristischen Verrenkungen man machen muss, um zu begründen, dass auf die Nachtruhe der Bevölkerung in und um Leipzig, Köln und anderswo kein besonderes Maß an Rücksicht genommen werden muss? Warum ist nächtlicher Dauerlärm,
obwohl als gesundheitsschädlich bekannt, dort keine Gefahr, nicht unzumutbar? Warum gilt dort ein Bundesgesetz offenbar nicht? Warum muss man begründen, dass man nachts 8 Stunden schlafen können will, wenn es im Gesetz steht, dass es möglich sein muss? Wenn Verwaltungsrichter Mut
brauchen, um geltendes Recht zu verteidigen, sind sie ungeeignet.
Freiheit als Abwesenheit von Fremdbestimmtheit, der Begriff von Lebensqualität als Voraussetzung für Leistungsfähigkeit-und Bereitschaft, ist im Umfeld und Einflussbereich des täglichen und insbesondere nächtlichen Fluglärms gezielt eingeschränkt. Sie ist für die hier Wohnenden zur Illusion geworden, weil individuelle Freiheit rein ideell ist und ihr kein bezifferbarer Wert zugemessen werden kann und wird.
Mobilität ist ein Recht und darf nur mit Freiheit assoziiert und gelebt werden, wenn dadurch Andere in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden. Das ist hier der Fall, jedoch so bald jemand im Flugzeug sitzt, hat das Recht auf Mobilität politisch einen höheren Wert und darf auf keinen Fall eingeschränkt
werden. Die mit politisch-juristischer Unterstützung herbeigeführte wirtschaftliche Freiheit ist nur auf Kosten der Allgemeinheit möglich.
Gesundes Wohnen ist in weiten Teilen Südhessens wegen des Flugverkehrs und seiner wirtschaftlichen Bedeutung nicht mehr möglich. Eine ehrliche
Gegenüberstellung von Nutzen und Folgekosten als Planungs-und Abwägungsgrundlage zum Flughafenausbau hat es nie gegeben.
Menschen, die nachts Reisen und nicht schlafen wollen, stehen Menschen gegenüber, die nachts schlafen müssen, um ihre Gesundheit zu erhalten.
Wer denkt ihr, steht im Mittelpunkt wirtschaftlichen Denkens? Jemand der nachts schlafen und damit seine Arbeitskraft regenerieren will, ist wirtschaftlich
gesehen, unproduktiv. Jemand der reist, bringt Gewinn. Ware, die kontinental und global nachts unterwegs ist, bringt Umsatz. Also muss für Umsatz-
und Gewinnwachstum der Tag in die Nacht hinein verlängert und der notwendige Schlaf tausendfach gestört werden.
Das war vor 2007 in Wixhausen pro Nacht bis zu 12 Mal mit Pegeln über 70 dB/A der Fall. Unsere Stresshormonausschüttung war am oberen Anschlag.
Der Versuch erneut einschlafen zu wollen, wurde gnadenlos mit dem nächsten Fluglärmereignis wenige Minuten später bestraft.
Die Bewohner des direkten Umlands des Frankfurter Flughafens sind keine Messinstrumente, die nur auf die Schallenergie reagieren. Werden aber vom
Gesetzgeber so primitiv behandelt, weil man das grafisch so schön darstellen kann. Dass Menschen mehr als ein Trommelfell, sondern sogar ein Gehirn haben, geht aus dem Fluglärmschutzgesetz nicht hervor. Hauptsache ist, dass die Schmerzschwelle unterschritten bleibt. Auch am Tag ist nicht vermiedener Fluglärm eine Art von Gewalt, die den Menschen hier angetan wird. Die Aggressivität des Fluglärms wird absichtlich nicht berücksichtigt.
Schließlich ist ein Löwe nur deshalb so gefährlich, weil er so laut brüllt. Der in Paragraf 1 genannte Zweck des Gesetzes, wird nicht erreicht. Keine Gefahr, Belastung, oder Nachteil wird damit verhindert, oder beseitigt. Schutz besteht aus "Käfighaltung". Der Begriff "Schutzgut Mensch" als 16 Seiten kurzes Kapitel im
Planfeststellungsbeschluss verrät, dass er nicht als denkendes, fühlendes Wesen gesehen wird, sondernwie andere Rechtsgüter daneben das nur als einPlanungsgegenstand vorgesehen ist. (Fledermäuse,Amphibien, Hirschkäfer).
Offener Rechtsbruch, Rechtsbeugung, Pflichtverletzung, Arroganz,
Versagen und Fahrlässigkeit, sogar Betrug mit Daten im Amt, sind Anzeichen moralischer Verwahrlosung von Eliten, die Bürger zu Opfern macht.
Wir stehen hier, weil wir diesen Zustand nicht länger zu dulden bereit sind.
Wir stehen hier, können und werden die Namen der dafür Verantwortlichen nennen.
Wir wissen, dass es in Bezug auf Fluglärmbelastung keine Fairness geben wird,weil der Lärm wächst.
Wir wissen, dass die Arbeit des FFR darin besteht, Tatsachen zu verdrehen, Gesetze zu umgehen, mathematisch-physikalische Unwahrheiten zu
verbreiten, Verursacherschutz zu betreiben Minderheiten zu diskriminieren und die Entscheidungen der FLK zu beeinflussen.
Wir lehnen Maßnahmen zur Fluglärmverteilung ab, weil der Lärm überall zunehmen soll. Wir wehren uns hier gegen die Ansprüche von Handel und Reiseindustrie, die durch ständigen Druck auf die Gesetzgebungs-und Vollzugsorgane des Staates versuchen, die bestehenden Beschränkungen aufzuweichen, zu lockern und zu durchlöchern, mit dem Ziel sie ganz abzuschaffen.
Wir wehren uns gegen die Überzeugungstäter, die ihnen dabei helfen, obwohl sie zu unserem Schutz verpflichtet sind.
Wir wehren uns gegen Regierungen und Abgeordnete, die die Belange der Wirtschaft über die Grundbedürfnisse der Menschen stellen.
Wir wehren uns dagegen, zu Opfern gemacht zu werden.
Wir wehren uns gegen Verwaltungsrichter, die im Namen des Volkes Bundesrecht nicht überall im Bund anwenden wollen.
Wir wehren uns hier gegen die Unmenschlichkeit einer Wirtschaftsideologie, die alle anderen als ihre Werte ablehnt.
Wir bestehen darauf, dass Fluglärm zuerst vermieden und verhindert, auf ein Mindestmaß beschränkt und nicht nur statistisch weniger werden
muss.
Wir bestehen darauf, dass alle Menschen gleichermaßen geschützt werden müssen.
Wir bestehen darauf, dass der Frankfuter Fluglärmindex endlich wissenschaftlich sauber erstellt wird.
Wir bestehen darauf, dass der Flugverkehr dem Klima und damit den zukünftigen Generationen so sehr schadet, dass er unbedingt und dringend
reduziert werden muss.
Wir sind stolz darauf, dass wir bis heute unser Menschsein gewaltlos gegen stärksten Widerstand verteidigt haben und darin niemals nachlassen werden es zu fordern.
Wir sind stolz auf das, was unser Widerstand in all den Jahren trotzdem bewirkt hat, auch wenn es immer wieder erkämpft und verteidigt werden muss.
Wir fordern ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr an allen Flughäfen, national und international.
Nicht zu vergessen, wir sind viele, viel mehr als heute hier sind. Wir sind international.
Danke!
zurück zur Startseite
|
|